Die Vorsorgekur für jedermann feiert dank eines neuen Gesetzes gerade ihr Comeback. Acht Fragen, die zu klären sind damit Sie auf Kur gehen können.
Inhalt
Wer darf zur Kur?
Bislang lag es im Ermessen der Krankenkassen, ob sie die Kosten für eine ambulante oder stationäre Vorsorgekur übernehmen. Nun sind sie dazu verpflichtet, wenn der Patient laut Hausarzt bericht bestimmte Kur Voraussetzungen erfüllt. Für Sie heisst das, Sie können inzwischen einfacher auf Kur gehen als noch vor ein paar Jahren.
Was sind die Bedingungen für eine Kur?
Der Hausarzt verordnet eine Kur, wenn entsprechende medizinische Beschwerden vorliegen und alle möglichen Therapiemaßnahmen am Wohnort ausgeschöpft wurden. Stimmen die Voraussetzungen, stellt der Arzt einen Antrag bei der Krankenkasse, die dessen Rechtmäßigkeit prüft.
Ambulant oder stationäre Kur?
Bei einer ambulanten Kur kümmert sich der Kurgast um eine Unterkunft und sucht nur für die Behandlung die jeweiligen Einrichtungen auf. Können die Vorsorgeziele mit einer ambulanten Kur nicht erreicht werden, kommt der Patient stationär in einer Einrichtung unter und wird dort verpflegt.
Wohin soll es gehen?
Wer eine ambulante Vorsorgekur beansprucht, kann frei unter den anerkannten Kurbädern wählen. Am besten berät der Hausarzt auf der Suche nach dem Kurort. Bei der stationären Kur sucht die Kasse eine Einrichtung aus – muss jedoch die Wünsche und Bedürfnisse des Patienten berücksichtigen.
Muss ich Urlaub nehmen?
Kommt nach einigen Wochen die Bestätigung der Kasse, müssen Arbeitnehmer für die ambulante Vorsorgekur in der Regel Urlaub einreichen. Bei einem stationären Aufenthalt hingegen ist der Kurgast arbeitsunfähig und hat Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld.
Wer bezahlt die stationäre Kur?
Die Kosten für Kurmittel wie zum Beispiel Bäder, Massagen und Inhalationen zahlt die Krankenkasse ebenso wie die kurärztliche Behandlung, die Unterkunft und die Verpflegung. Der Kurgast beteiligt sich mit zehn Euro pro Aufenthaltstag.
Wer bezahlt die ambulante Kur?
Finanziert werden Kurarzt und 90 Prozent der Kosten für Kurmittel. Der Patient zahlt neben seinem Anteil von zehn Prozent der Behandlung auch zehn Euro pro Verordnung. Für Unterkunft, Kurtaxe und Verpflegung gibt es einen Zuschuss von bis zu 16 Euro pro Tag.
Wie lange und wie oft?
Die Dauer der Kur beträgt maximal drei Wochen. Aus dringenden medizinischen Gründen ist eine Verlängerung möglich. Ein Antrag ist für die ambulante Kur alle drei Jahre und für die stationäre Kur alle vier Jahre möglich – bei sehr schlechter gesundheitlicher Verfassung auch öfter.