Die Fakten zum Mindesthaltbarkeitsdatum

Auch, der Joghurt ist ja schon seit einer Woche abgelaufen! Lieber in den Müll damit, bevor er den Magen verdirbt. So denken viele Verbraucher, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf Lebensmitteln überschritten ist. Sie glauben: Ist der Tag X vorbei, heißt das „Auf keinen Fall mehr essen!“. Das gilt aber nur für wenige Waren, nämlich solche, die ein sogenanntes Verbrauchsdatum tragen. Mit dem MHD garantieren Lebensmittelhersteller, dass bestimmte Eigenschaften ihrer Produkte etwa Geschmack und Farbe – bis zu diesem Datum einwandfrei sind. Verstreicht der Zeitpunkt, verblasst vielleicht die Farbe oder der Geschmack ist weniger intensiv. Gesundheitsgefährdend sind solche Veränderungen aber nicht. „Abgelaufenes“ ist oft noch wochenlang essbar. Konserven wie die Dosentomaten halten sich manchmal über Jahre. Der beste Weg weiser, um zu erkennen, ob etwas noch gut ist, sind die eigenen Sinne. Ihnen sollte man auch vertrauen, wenn eine Verpackung vor dem Haltbarkeitsdatum geöffnet wurde. Denn ab diesem Moment ist ein Lebensmittel Umwelteinflüssen ausgesetzt und kann verderben. Der an gebrochene Fruchtsaft riecht vergoren, der Käse sieht schleimig aus? Dann lieber wegwerfen, auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum etwas anderes suggeriert.

Zu verbrauchen bis…

Nach diesem Termin darf das Produkt nicht mehr verzehrt werden. Sonst droht womöglich eine Lebensmittelvergiftung. Tipp: Abgepacktes Frischfleisch, deren Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht ist, durchbraten. Dann kann es auch noch am nächsten Tag gegessen werden.

Mindestens haltbar bis…

Bis zu diesem Datum behält das Produkt seine physischen Eigenschaften. Es kann aber auch oft danach noch gegessen werden. Tipp: Vorher Aussehen, Geruch, Geschmack prüfen!

Nach dem Öffnen innerhalb von 3 Tagen verzehren

Das ist eine Empfehlung des Herstellers. Das Produkt kann aber durchaus noch länger genießbar sein, vor allem wenn es im Kühlschrank aufbewahrt wird.

Trocken und kühl lagern

Damit ist nicht der Kühlschrank gemeint, sondern ein Ort mit normaler Raumtemperatur. Ungünstige Plätze sind die sonnige Fensterbank und die Umgebung des Herdes, weil hier beim Kochen viel Feuchtigkeit entsteht.

Nach dem Öffnen im Kühlschrank aufbewahren

Dieser Hinweis sollte unbedingt beachtet werden. Gekühlt bleiben viele Lebensmittel deutlich länger genießbar.

Auf den Teller oder in die Tonne? So entscheiden Sie richtig

  1. Verschimmelt: Wegwerfen! Auch wenn nur ein Fleckchen zu sehen ist. Die Giftstoffe der Schimmelpilze können unsichtbar im Lebensmittel verteilt sein.
  2. Gekeimt: Kartoffelkeime bilden das schwach giftige Solanin. Kleine Stellen großzügig ausschneiden. Sind die Triebe länger als ein Zentimeter, Kartoffel wegwerfen.
  3. Eingedellt: Lieber nicht verwenden. Bei eingedellten Dosen kann die Innenbeschichtung beschädigt und der Inhalt in Kontakt mit der Metall wand gelangt sein.
  4. Belegt: Weißer Überzug auf Schokolade entsteht bei Wärme und ist völlig harmlos. Tipp: Zum Backen oder für Süßspeisen verwenden.
  5. Gebläht: Bläht sich eine Kunststoffverpackung, gärt es im Inneren. Prüfen: Riecht der Inhalt säuerlich? Wenn ja, sollte er entsorgt werden. Ebenso wie geblähte Dosen.

Angefaultes Obst nicht ausschneiden, sondern wegwerfen. Weil es viel Wasser enthält, hat sich der Schimmel womöglich auch im Inneren ausgebreitet.

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Marina Christophhttps://beautymadel.de
Auf Beautymadel möchte ich mich als Mutter und Hausfrau verwirklichen. Ich betreibe Beautymadel seit 2021 und schreibe Beiträge zum Themen wie Gesundheit, Ernährung, Beauty, Nachhaltigkeit und Wohlbefinden.

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